Rechtsprechung
   OLG Dresden, 15.04.1994 - 9 U 1412/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3381
OLG Dresden, 15.04.1994 - 9 U 1412/93 (https://dejure.org/1994,3381)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.04.1994 - 9 U 1412/93 (https://dejure.org/1994,3381)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. April 1994 - 9 U 1412/93 (https://dejure.org/1994,3381)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3381) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 652 654
    Provisionsanspruch des Maklers gegen Grundstücksverkäufer bei gleichzeitiger Tätigkeit als Nachweismakler für den Verkäufer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 10 O 2628/93
  • OLG Dresden, 15.04.1994 - 9 U 1412/93

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 885
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.10.1967 - VIII ZR 215/66

    Doppelauftrag eines Maklers

    Auszug aus OLG Dresden, 15.04.1994 - 9 U 1412/93
    Indessen ist dem Grundstücksmakler eine Doppeltätigkeit grundsätzlich gestattet, soweit sie nicht im Einzelfall zu einer vertragswidrigen Interessenkollision führt (Palandt-Thomas, 53. Aufl., Rdnr.8 zu § 654 BGB ; BGH NJW 68, 150 und NJW 92, 682; OLG Hamm NJW-RR 94, 125); der Doppelmakler ist deshalb zu strenger Unparteilichkeit verpflichtet (BGH aaO.).
  • BGH, 21.09.1973 - IV ZR 89/72

    Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung von Eigentumswohnungen - Geltendmachung

    Auszug aus OLG Dresden, 15.04.1994 - 9 U 1412/93
    In dieser allgemeinen Erklärung liegt aber noch keine Vermittlungstätigkeit für die S Eine solche liegt nur dann vor, wenn der Makler auf die Gegenseite - hier also auf den Beklagten oder jedenfalls dessen Kinder - einwirkt mit dem Ziel, deren Bereitschaft zum Abschluß des Hauptvertrages herbeizuführen (BGH WM 74, 257; Palandt-Thomas, Rdnr.13 zu § 652 BGB ).
  • BGH, 22.04.1964 - VIII ZR 225/62

    Provisionsanspruch des Doppelmaklers

    Auszug aus OLG Dresden, 15.04.1994 - 9 U 1412/93
    Eine besondere Hinweispflicht der Klägerin auf ihre Doppeltätigkeit ergibt sich schließlich auch nicht aus dem vom Landgericht herangezogenen Urteil des BGH in NJW 64, 1467.
  • BGH, 11.11.1992 - IV ZR 218/91

    Voraussetzungen für das Entstehen eines Provisionsanspruchs nach § 652 BGB

    Auszug aus OLG Dresden, 15.04.1994 - 9 U 1412/93
    Durch die nachträgliche Aufhebung bzw. Abänderung des Kaufvertrages vom 18.12.1992 gem. notarieller Vereinbarung vom 12.02.1993 ist der bereits entstandene Provisionsanspruch der Klägerin im übrigen nicht berührt worden (BGH NJW-RR 93, 248).
  • OLG Hamm, 05.07.1993 - 18 U 258/92

    Doppeltätigkeit eines Maklers - erlaubt?

    Auszug aus OLG Dresden, 15.04.1994 - 9 U 1412/93
    Indessen ist dem Grundstücksmakler eine Doppeltätigkeit grundsätzlich gestattet, soweit sie nicht im Einzelfall zu einer vertragswidrigen Interessenkollision führt (Palandt-Thomas, 53. Aufl., Rdnr.8 zu § 654 BGB ; BGH NJW 68, 150 und NJW 92, 682; OLG Hamm NJW-RR 94, 125); der Doppelmakler ist deshalb zu strenger Unparteilichkeit verpflichtet (BGH aaO.).
  • BGH, 16.01.1970 - IV ZR 1162/68

    Beurkundung eines geringeren als den tatsächlichen Kaufpreis - Verwendung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 15.04.1994 - 9 U 1412/93
    Bei dieser Fallgestaltung besteht regelmäßig keine Interessenkollision (Palandt-Thomas, Rdnr.8 zu § 654 BGB ) und deshalb auch keine so weitgehende Hinweispflicht des Maklers (BGH NJW 70, 1075).
  • BGH, 26.03.1998 - III ZR 206/97

    Verflechtung des Maklers mit dem Verkäufer bei Vorliegen einer Abschlußvollmacht

    2 Z 76/72">MDR 1973, 407; OLG Dresden NJW-RR 1994, 885).
  • OLG Rostock, 01.10.2008 - 1 U 98/08

    Maklerprovision: Entstehen und Verwirkung des Maklerprovisionsanspruches unter

    Zugelassen wird insbesondere, dass der Makler für den einen Vertragsteil als Vermittlungs- und für den anderen Teil als Nachweismakler tätig wird (vgl. BGH, NJW 1970, 1075; OLG Frankfurt, MDR 1973, 407; OLG Dresden, NJW-RR 1994, 885).
  • OLG Frankfurt, 14.03.2003 - 19 U 205/02

    Maklerlohnanspruch: Einwand der unechten Verflechtung des Maklers mit der

    Denn wenn dem Makler - auch dem Vermittlungsmakler - anerkanntermaßen grundsätzlich sogar eine Doppeltätigkeit gestattet ist (vgl. z.B. BGHZ 61, 17; NJW-RR, a.a.O.), dann kann die Zulässigkeit des Abschlusses des Hauptvertrages im Wege einer Vertretung nicht wegen einer möglichen Interessenkollision in Abrede gestellt werden (so Schwerdtner, a.a.O., Rn. 687), es sei denn, es liegt ein konkreter Interessenkonflikt (konkrete Vertragswidrigkeit) des Maklers vor (vgl. Schwerdtner, a.a.O., Rn. 862 m.N.; Palandt/Sprau, a.a.O., § 654 Rn. 8; OLG Dresden NJW-RR 1994, 885; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 125); entscheidend ist, ob der Makler mit seiner Tätigkeit das Vertrauen und die Interessen seiner Auftraggeber verletzt, was dann nicht der Fall ist, wenn er sich darauf beschränkt als "ehrlicher Makler" zwischen ihren Interessen zu vermitteln (BGH VersR 2000, 182, 183 m.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht